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   BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00   

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https://dejure.org/2000,5821
BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00 (https://dejure.org/2000,5821)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2000 - IX R 29/00 (https://dejure.org/2000,5821)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - IX R 29/00 (https://dejure.org/2000,5821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Urteils - Sitzungsprotokoll - Verkündungsprotokoll - Berichtungsbeschluss - Mitwirkung eines Richters - Nichtwerwähnung eines Richters - Offenbare Unrichtigkeit - Korrektur des Rubrums - Zulassung einer Revision - Antrag auf Akteneinsicht - ...

  • Judicialis

    FGO § 107; ; FGO § 5 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 90 Abs. 1 Satz 2; ; BFHEnltG Art. 1 Nr. 5

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.08.1998 - X B 4/98

    Akteneinsicht - Besorgnis der Befangenheit - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Denn das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz zu dienen, weil das eingelegte Rechtsmittel, wie hier die Revision (s. unter 1.), unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209; vom 5. Juni 2000 II K 1/00, BFH/NV 2000, 1363), zumal die Klägerin über ihren dazu bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat.
  • BFH, 29.10.1998 - X R 64/98

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Richterablehnung nach Urteilserlass

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Hierzu ist Voraussetzung, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte (Tatsachen) die Fehlerhaftigkeit der Besetzung des Gerichts schlüssig dargelegt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511; Dürr, in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 116 Rz. 4, § 119 Rz. 23).
  • BFH, 05.06.2000 - II K 1/00

    Antrag auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Denn das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz zu dienen, weil das eingelegte Rechtsmittel, wie hier die Revision (s. unter 1.), unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209; vom 5. Juni 2000 II K 1/00, BFH/NV 2000, 1363), zumal die Klägerin über ihren dazu bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat.
  • BFH, 23.08.1989 - IV R 44/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen bei Revision gegen Verböserung von

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Der Berichtigungs-Beschluss wirkt auf die Zeit des Wirksamwerdens des berichtigten Urteils (Verkündung, Zustellung) zurück (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1989 IV R 44/88, BFH/NV 1990, 306, 308, unter 2.; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 107 Anm. 6).
  • BFH, 22.10.1997 - XI R 26/97

    Zuständigkeit eines Senats des Finanzgerichts bei klagenden Eheleute, die keinen

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Das Sitzungsprotokoll vom 18. November 1999, dem hinsichtlich der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten --worunter auch die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Richter fallen (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--)-- als öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft zukommt (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; Beschluss vom 22. Oktober 1997 XI R 26/97, BFH/NV 1998, 596), bestätigt die vorschriftsmäßige Besetzung des FG-Senats i.S. des § 5 Abs. 3 FGO mit drei (Berufs-)Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
  • BFH, 04.11.1993 - V R 85/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
    Das Sitzungsprotokoll vom 18. November 1999, dem hinsichtlich der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten --worunter auch die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Richter fallen (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--)-- als öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft zukommt (§ 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 1993 V R 85/92, BFH/NV 1994, 722; Beschluss vom 22. Oktober 1997 XI R 26/97, BFH/NV 1998, 596), bestätigt die vorschriftsmäßige Besetzung des FG-Senats i.S. des § 5 Abs. 3 FGO mit drei (Berufs-)Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
  • BFH, 16.07.2004 - VII B 205/03

    Bindungswirkung einer vZTA

    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • BFH, 20.07.2006 - I B 165/05

    Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör und

    Ausweislich des Sitzungsprotokolls --dem nach § 94 FGO i.V.m. § 165 Satz 1 ZPO eine Beweiskraft für die Förmlichkeiten des Verfahrens einschließlich der Besetzung des Gerichts (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) zukommt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 IX B 53/00, BFH/NV 2001, 631; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 94 FGO Tz. 13)-- hat eine Änderung der Richterbank erst zur Verkündung des Urteils stattgefunden.
  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Soweit der Kläger eine Fehlerhaftigkeit der Geschäftsverteilung des FG und damit eine vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank rügt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), fehlt es schon an dem ihm obliegenden Vortrag konkreter Tatsachen, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638), zumal nicht jeder Fehler bei der Besetzung der Richterbank zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 190, 47, 56, BStBl II 2000, 88, 92).
  • BFH, 19.06.2002 - V B 113/01

    USt; Abgrenzung Rücklieferung/Rückgängigmachung einer Lieferung

    Der Vortrag des Klägers, das FG habe nach Schluss der mündlichen Verhandlung die Betriebsprüfer-Akte zu seinen Akten genommen, steht mithin im Widerspruch zum Sitzungsprotokoll, dem als öffentliche Urkunde gemäß § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung erhöhte Beweiskraft zukommt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • BFH, 24.04.2007 - IX B 104/06

    Änderung der Eigenheimzulage durch HBeglG 2004

    Denn in der mündlichen Verhandlung hat der Kläger nach Durchführung der Beweisaufnahme und Erörterung der Sach- und Rechtslage trotz entsprechender Gelegenheit keine weiteren Anträge gestellt (s. Sitzungsprotokoll S. 3; zu dessen Beweiskraft: § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - IX B 179/03

    Rechtliches Gehör - unterlassene Übergabe eines Schriftsatzes

    Zwar wurde laut Sitzungsprotokoll (zu dessen Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--, und BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638; vom 15. April 2003 X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085) die "Streitsache mit den Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert"; dem Sitzungsprotokoll ist aber nicht zu entnehmen, dass dem (vorher angekündigt erst später erschienenen) Sitzungsvertreter des FA der betreffende Schriftsatz (als Zweitschrift oder Kopie) übergeben wurde oder dass etwa dieser Schriftsatz zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde.
  • BFH, 16.07.2004 - VII B 206/03

    Reichweite der Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

    Hierzu müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 1996 V R 53/95, BFH/NV 1997, 37; vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • BFH, 05.02.2002 - IV B 71/01

    Verfahrensmangel; Verzicht auf Beweisaufnahme; Sachaufklärungspflicht

    Denn der Berichtigungs-Beschluss vom 21. Mai 2001, mit dem das FG sein Versehen korrigiert hat, wirkt auf die Zeit des Wirksamwerdens des berichtigten Urteils im Zeitpunkt der Verkündung oder Zustellung zurück (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2022 - 6 A 1014/21

    Erfolglose Berufung eines Beamten gegen Zurruhesetzung aufgrund bestehender

    vgl. BFH, Beschlüsse vom 30.1.2003 - XI B 144/02 -, juris Rn. 3, und vom 19.12.2000 - IX R 29/00 -, juris Rn. 10, 12.
  • BFH, 05.02.2002 - IV 71/01
    Denn der Berichtigungs-Beschluss vom 21. Mai 2001, mit dem das FG sein Versehen korrigiert hat, wirkt auf die Zeit des Wirksamwerdens des berichtigten Urteils im Zeitpunkt der Verkündung oder Zustellung zurück (BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2000 IX R 29/00, BFH/NV 2001, 638 ).
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